Patienteninfo

Behandlungskonzept & Honorar Heilpraktik Psycho-Neuro-Immunologie & psychologische Beratung

Das Honorar berechnet sich nach Zeitaufwand und wird mit einem Minutenpreis versehen. Es wird ein 10 minütiger Abrechnungsrhythmus angesetzt, mit Mindestdauer 40 Minuten/Einheit und maximal 90 Minuten.

Zeiteinsatz Minutenpreis
Privatversicherung
Minutenpreis
Selbstzahler
Summe
(Privatversicherung)
Summe
(Selbstzahler)
40 Minuten 2,05 € 1,65 € 82 € 66 €
50 Minuten 2,05 € 1,65 € 102,50 € 82,5 €
60 Minuten 2,05 € 1,65 € 123 € 99 €
70 Minuten 2,05 € 1,65 € 143,50 € 115,50 €
80 Minuten 2,05 € 1,65 € 164 € 132 €
90 Minuten 2,05 € 1,65 € 184,50 € 148,50 €

Eventuell notwendige Laboruntersuchungen werden extern vom Labor berechnet und können an dieser Stelle nicht pauschal angegeben werden. Sie werden jedoch im Vorfeld über die anfallenden Kosten informiert.

Diese Honorarsätze gelten als vereinbart und sind durch den Patienten/Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet (siehe Erstattung der Behandlungskosten)

Behandlungskonzept & Honorar PhysioPlus

Verlängerung Physiotherapie: Qualitativ hochwertige Arbeit kann nur im richtigen Setting stattfinden. Dementsprechend bieten wir allen Patienten an, die Erstbefundung im Zuge einer physiotherapeutischen Verordnung von 20 Minuten auf 60 Minuten zu verlängern. Diese Zusatzleistung stellen wir Ihnen einmalig privat in Rechnung. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen oder privat versichert sein, können Sie diese zur Erstattung einreichen. Auch im Laufe eines Rezeptes ist es jederzeit möglich, die Behandlungszeiten im Sinne Ihrer Gesundheit zu verlängern. Sprechen Sie uns gerne über die verschiedenen Möglichkeiten an

Art der Leistung Zeiteinsatz Honorar
PhysioPlus Verlängerung Erstanamnese 40 Minuten 65 €
PhysioPlus Verlängerung Therapiezeit 20 Minuten 30 €
PhysioPlus Verlängerung Therapiezeit 10 Minuten 15 €

Akuttermine Physiotherapie: Unsere Team besteht aus hochqualifiziertem und erfahrenen Therapeuten. Durch die Zusatzqualifikationen im Bereich der (sektoralen) Heilpraktik, ist es uns möglich, kurzfristig Akuttermine, ohne ärztliche Überweisung, über unser PhysioPlus Angebot zu vergeben. Sollten Sie also schnelle Hilfe bei Beschwerden benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Das Honorar wird im Rahmen der nicht bindenden GebüH privat in Rechnung gestellt und kann nicht mit einer physiotherapeutischen Verordnung eines Arztes verrechnet werden. Sie können die Rechnung jedoch bei einer Zusatzversicherung/Privatversicherung für Heilpraktiker zur Erstattung einreichen.

Art der Leistung Zeiteinsatz Honorar
PhysioPlus Akut-Termin 60 Minuten 105 €

Behandlungskonzept & Honorar für Privatversicherte im Bereich Krankengymnastik, manuelle Therapie und Logopädie

Das Honorar für therapeutische Leistungen im privatversicherten Bereich orientiert sich an den Steigerungssätzen der, nicht bindenden, Gebührenordnung für Therapeuten. Alle Leistungen werden mit dem 1,4 bis 1,6 fachen Steigerungssatz versehen.

Generelle Information: Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen

Laut Patientenrechtegesetz sind wir dazu verpflichtet, aufzuklären, dass die in Anlehnung an die GebüH/GebüTH gestellte Rechnung möglicherweise nicht vollständig erstattet wird. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Falls Zusatzversicherung oder private Krankenversicherung nicht vollständig erstatten, kann es zu einer Selbstbeteiligung kommen. Es obliegt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers/Therapeuten gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.

Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie unserer Honorarvereinbarung zu.

Das Honorar ist unmittelbar nach jedem Termin in Teilzahlungen fällig oder spätestens zum letzten Termin via EC Cash, in bar oder gegen Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird eine Rechnung gewünscht, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu begleichen.

Ausfallhonorar:

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den Patienten reserviert ist. Hierdurch können dem Patienten in der Regel die anderenorts vielfach üblichen langen Wartezeiten erspart werden. Dementsprechend verpflichtet sich der Patient einen vereinbarten Termin mindestens 24h vorher abzusagen.

Nimmt der Patient einen vereinbarten Termin, unabhängig des Grundes, nicht wahr, kann die Praxis eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Einzelwerts in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird.

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Behandlungskonzept & Honorar Heilpraktik & psychologische Beratung

Das Honorar berechnet sich nach Zeitaufwand und wird mit einem Minutenpreis versehen. Es wird ein 10 minütiger Abrechnungsrhythmus angesetzt, mit Mindestdauer 40 Minuten/Einheit und maximal 90 Minuten.

Zeiteinsatz Minutenpreis
Privatversicherung
Minutenpreis
Selbstzahler
Summe
(Privatversicherung)
Summe
(Selbstzahler)
40 Minuten 2,05 € 1,65 € 82 € 66 €
50 Minuten 2,05 € 1,65 € 102,50 € 82,5 €
60 Minuten 2,05 € 1,65 € 123 € 99 €
70 Minuten 2,05 € 1,65 € 143,50 € 115,50 €
80 Minuten 2,05 € 1,65 € 164 € 132 €
90 Minuten 2,05 € 1,65 € 184,50 € 148,50 €

Eventuell notwendige Laboruntersuchungen werden extern vom Labor berechnet und können an dieser Stelle nicht pauschal angegeben werden. Sie werden jedoch im Vorfeld über die anfallenden Kosten informiert.

Diese Honorarsätze gelten als vereinbart und sind durch den Patienten/Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet (siehe Erstattung der Behandlungskosten)

Behandlungskonzept & Honorar PhysioPlus

Verlängerung Physiotherapie: Qualitativ hochwertige Arbeit kann nur im richtigen Setting stattfinden. Dementsprechend bieten wir allen Patienten an, die Erstbefundung im Zuge einer physiotherapeutischen Verordnung von 20 Minuten auf 60 Minuten zu verlängern. Diese Zusatzleistung stellen wir Ihnen einmalig privat in Rechnung. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen oder privat versichert sein, können Sie diese zur Erstattung einreichen. Auch im Laufe eines Rezeptes ist es jederzeit möglich, die Behandlungszeiten im Sinne Ihrer Gesundheit zu verlängern. Sprechen Sie uns gerne über die verschiedenen Möglichkeiten an

Art der Leistung Zeiteinsatz Honorar
PhysioPlus Verlängerung Erstanamnese 40 Minuten 65 €
PhysioPlus Verlängerung Therapiezeit 20 Minuten 30 €
PhysioPlus Verlängerung Therapiezeit 10 Minuten 15 €

Akuttermine Physiotherapie: Unsere Team besteht aus hochqualifizierten und erfahrenen Therapeuten. Durch die Zusatzqualifikationen im Bereich der (sektoralen) Heilpraktik, ist es uns möglich, kurzfristig Akuttermine, ohne ärztliche Überweisung, über unser PhysioPlus Angebot zu vergeben. Sollten Sie also schnelle Hilfe bei Beschwerden benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Das Honorar wird im Rahmen der nicht bindenden GebüH privat in Rechnung gestellt und kann nicht mit einer physiotherapeutischen Verordnung eines Arztes verrechnet werden. Sie können die Rechnung jedoch bei einer Zusatzversicherung/Privatversicherung für Heilpraktiker zur Erstattung einreichen.

Art der Leistung Zeiteinsatz Honorar
PhysioPlus Akut-Termin 60 Minuten 105 €

Behandlungskonzept & Honorar für Privatversicherte im Bereich Krankengymnastik, manuelle Therapie und Logopädie

Das Honorar für therapeutische Leistungen im privatversicherten Bereich orientiert sich an den Steigerungssätzen der, nicht bindenden, Gebührenordnung für Therapeuten. Alle Leistungen werden mit dem 1,4 bis 1,6 fachen Steigerungssatz versehen.

Generelle Information: Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen

Laut Patientenrechtegesetz sind wir dazu verpflichtet, aufzuklären, dass die in Anlehnung an die GebüH/GebüTH gestellte Rechnung möglicherweise nicht vollständig erstattet wird. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Falls Zusatzversicherung oder private Krankenversicherung nicht vollständig erstatten, kann es zu einer Selbstbeteiligung kommen. Es obliegt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers/Therapeuten gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.

Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie unserer Honorarvereinbarung zu.

Das Honorar ist unmittelbar nach jedem Termin in Teilzahlungen fällig oder spätestens zum letzten Termin via EC Cash, in bar oder gegen Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird eine Rechnung gewünscht, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu begleichen.

Ausfallhonorar:

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den Patienten reserviert ist. Hierdurch können dem Patienten in der Regel die anderenorts vielfach üblichen langen Wartezeiten erspart werden. Dementsprechend verpflichtet sich der Patient einen vereinbarten Termin mindestens 24h vorher abzusagen.

Nimmt der Patient einen vereinbarten Termin, unabhängig des Grundes, nicht wahr, kann die Praxis eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Einzelwerts in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird.